Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1. GELTUNG DER AGB

  1. Die allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für ‚Verträge über die
    mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den
    Gast erbrachten weiteren Leistungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters
    erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren
    Nutzung zu anderen Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
    Zustimmung des Anbieters.
  3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher
    vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam,
    wenn der Anbieter sie ausdrücklich bestätigt hat.
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§ 2. BEHERBERUNGSVERTRAG

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die
    Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail oder
    Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt.
  2. Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast
    bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als
    Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter
    eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Ihre Richtigkeit hin zu
    überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage
    ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der
    Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten
    und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem
    Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr
    übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale,
    nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von
    ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
    Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Ist veranlasste Leistungen
    und Auslagen des Anbieters an Dritte.
  3. Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
    4. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen
    zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Belegung mit einer darüber
    hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen
    Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung
    erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter
    allgemein berechneten Preis.
  4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertrags Schluss und Vertragserfüllung vier
    Monat und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen
    berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis
    angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
  5. Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises
    sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am
    Anreiset bei Schlüsselübergabe fällig.
  6. Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene
    Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis
    sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu Verlagen. Sofern eine
    Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2Abs. 1 verlangt wird, ist
    diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der
    Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen
    Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer
    vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachrist mit Ablehnungsandrohung
    geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies
    dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag
    nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt,
    entsprechend anzuwenden.
  7. Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene
    Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis
    sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu Verlagen. Sofern eine
    Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2Abs. 1 verlangt wird, ist
    diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der
    Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen
    Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer
    vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachrist mit Ablehnungsandrohung
    geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies
    dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag
    nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt,
    entsprechend anzuwenden.
  8. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
    gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.

§ 4. ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN – HAUSORDNUNG

  1. Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu
    behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00
    Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf
    die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf
    Zimmerlautstärke einzustellen.
  2. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei
    Verlassen der Ferienwohnung Licht und technische Geräte auszuschalten.
  3. Im Schusterhäusl gilt ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist nur auf Balkonen
    und Terrassen erlaubt.
  4. Die Ein- und/oder Anbindung von Materialien zur Dekoration o. Ä. Ist in der
    Ferienwohnung nicht erlaubt.
  5. Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung,
    insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist
    bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der
    Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittrechts vorab informieren, es
    sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder
    unmöglich.
  6. Die Unterbringung von Haustieren ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger
    schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Haustiere dürfen nicht auf Sofas
    und Betten. Bei Zuwiderhandlung wird ggfls. Eine Reinigungspauschale von €200
    erhoben.

§ 5. RÜCKTRITT/STORNIERUNG

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf
    der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der
    vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
    vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in fällen des
    Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden
    Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters
    auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem
    Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich
    vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum
    vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter
    ausübt, es sei denn, es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine
    von ihm zu vertretende Unmöglichkeit des Leistungserbringung vor.
  3. Bei Stornierung durch den Gast bis spätestens 60 Tage vor Anreise erhält der Gast 90% Rückerstattung.
    Bei Stornierung durch den Gast bis spätestens 30 Tage vor Anreise erhält der Gast 30% Rückerstattung.
    Danach keine Erstattung!
    Bei Nichtanreise ohne Storno werden 100 % des Übernachtungspreises fällig, ebenso bei vorzeitiger Abreise.
    Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen.
    Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommener Ferienwohnung hat der
    Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die eingesparten
    Aufwendungen anzurechnen.

§ 6. HAFTUNG

  1. Für eingebrachte Sachen des Gastet haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als
    eingebrachte Sachen im Sinn der §§701 f.BGB. Dies gilt auch für Wertgegenstände
    die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
  2. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in
    dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar
    schuldhaft verursacht. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast
    empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich
    anzuzeigen.
  3. Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten. Ansprüche des Anbieters verjähren
    in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 7. AN- und ABREISE, SCHLÜSSELÜBERGABE

  1. Die Ferienwohnung steht dem Gast am Anreisetag spätestens ab 16 Uhr zur
    Verfügung.
  2. Die Abreise des Gastes muss bis spätestens 11 Uhr erfolgen. Verspätet sich der
    Gast ohne Zustimmung des Anbieters, wird ab 13 Uhr 100 % des
    Übernachtungspreises fällig.
  3. Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter
    übergeben sind (auf dem Küchentisch oder im Safe hinterlassen nach Abreise).
  4. Bei Verlust eines Schlüssels muss der Gast Schadensersatz for die Neuherstellung
    leisten.

§ 8. DATENSCHUTZ

  1. Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an
    Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.