Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. GELTUNG DER AGB
- Die allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für ‚Verträge über die
mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den
Gast erbrachten weiteren Leistungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren
Nutzung zu anderen Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Anbieters. - Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher
vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam,
wenn der Anbieter sie ausdrücklich bestätigt hat.

§ 2. BEHERBERUNGSVERTRAG
- Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die
Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail oder
Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt. - Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast
bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter
eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. - Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Ihre Richtigkeit hin zu
überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage
ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der
Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§ 3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem
Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr
übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale,
nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung. - Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von
ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Ist veranlasste Leistungen
und Auslagen des Anbieters an Dritte. - Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen
zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Belegung mit einer darüber
hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung
erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter
allgemein berechneten Preis. - Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertrags Schluss und Vertragserfüllung vier
Monat und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. - Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises
sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am
Anreiset bei Schlüsselübergabe fällig. - Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene
Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis
sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu Verlagen. Sofern eine
Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2Abs. 1 verlangt wird, ist
diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der
Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen
Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer
vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachrist mit Ablehnungsandrohung
geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies
dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag
nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt,
entsprechend anzuwenden. - Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene
Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis
sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu Verlagen. Sofern eine
Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2Abs. 1 verlangt wird, ist
diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der
Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen
Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer
vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachrist mit Ablehnungsandrohung
geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies
dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag
nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt,
entsprechend anzuwenden. - Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
§ 4. ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN – HAUSORDNUNG
- Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu
behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00
Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf
die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf
Zimmerlautstärke einzustellen. - Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei
Verlassen der Ferienwohnung Licht und technische Geräte auszuschalten. - Im Schusterhäusl gilt ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist nur auf Balkonen
und Terrassen erlaubt. - Die Ein- und/oder Anbindung von Materialien zur Dekoration o. Ä. Ist in der
Ferienwohnung nicht erlaubt. - Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung,
insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist
bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der
Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittrechts vorab informieren, es
sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder
unmöglich. - Die Unterbringung von Haustieren ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Haustiere dürfen nicht auf Sofas
und Betten. Bei Zuwiderhandlung wird ggfls. Eine Reinigungspauschale von €200
erhoben.
§ 5. RÜCKTRITT/STORNIERUNG
- Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf
der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in fällen des
Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistungserbringung. - Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters
auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem
Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich
vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter
ausübt, es sei denn, es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine
von ihm zu vertretende Unmöglichkeit des Leistungserbringung vor. - Bei Stornierung durch den Gast bis spätestens 60 Tage vor Anreise erhält der Gast 90% Rückerstattung.
Bei Stornierung durch den Gast bis spätestens 30 Tage vor Anreise erhält der Gast 30% Rückerstattung.
Danach keine Erstattung!
Bei Nichtanreise ohne Storno werden 100 % des Übernachtungspreises fällig, ebenso bei vorzeitiger Abreise.
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen.
Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommener Ferienwohnung hat der
Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
§ 6. HAFTUNG
- Für eingebrachte Sachen des Gastet haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als
eingebrachte Sachen im Sinn der §§701 f.BGB. Dies gilt auch für Wertgegenstände
die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt. - Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in
dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar
schuldhaft verursacht. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast
empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich
anzuzeigen. - Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten. Ansprüche des Anbieters verjähren
in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 7. AN- und ABREISE, SCHLÜSSELÜBERGABE
- Die Ferienwohnung steht dem Gast am Anreisetag spätestens ab 16 Uhr zur
Verfügung. - Die Abreise des Gastes muss bis spätestens 11 Uhr erfolgen. Verspätet sich der
Gast ohne Zustimmung des Anbieters, wird ab 13 Uhr 100 % des
Übernachtungspreises fällig. - Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter
übergeben sind (auf dem Küchentisch oder im Safe hinterlassen nach Abreise). - Bei Verlust eines Schlüssels muss der Gast Schadensersatz for die Neuherstellung
leisten.
§ 8. DATENSCHUTZ
- Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an
Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.